Leichenpass für Auslandsüberführung

Was ist ein Leichenpass und wann wird er benötigt?

Ein Leichenpass ist ein international anerkanntes Dokument, das für die Überführung eines Leichnams ins Ausland zwingend erforderlich ist. Er bestätigt, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Überführung bestehen und entspricht den Vorgaben des internationalen Abkommens von Berlin sowie nationaler Bestimmungen.

Der Leichenpass wird insbesondere benötigt, wenn:

  • Ein Verstorbener aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ins Ausland überführt werden soll
  • Ein ausländischer Staatsbürger, der im Landkreis verstorben ist, in sein Heimatland überführt werden soll

Hinweis: Das Thema Todesbescheinigungen wird separat behandelt und ist nicht Bestandteil dieses Verfahrens.


Voraussetzungen für die Ausstellung

Für die Ausstellung eines Leichenpasses gelten folgende zwingende Voraussetzungen:

  • Der Tod muss im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Mecklenburgische Seenplatte eingetreten sein oder
  • Der Verstorbene muss seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gehabt haben
  • Die Todesbescheinigung muss vollständig ausgefüllt und vom ausstellenden Arzt unterzeichnet sein (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Der Antrag muss durch eine berechtigte Person (z. B. Bestattungsinstitut oder Angehörige) gestellt werden

Antragstellung beim Gesundheitsamt

Der Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses ist beim Gesundheitsamt Mecklenburgische Seenplatte einzureichen. Die Antragstellung kann erfolgen:

Persönlich während der Sprechzeiten

Schriftlich per Post oder E-Mail

Wichtig: Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel erforderlich, um die Identität des Antragstellers zu prüfen und Unterlagen in Original oder beglaubigter Kopie vorzulegen.


Benötigte Unterlagen – Vollständige Checkliste

Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags reichen Sie bitte alle folgenden Unterlagen vollständig ein:

  1. Antragsformular

    • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular
  2. Todesbescheinigung

    • Original oder beglaubigte Kopie der Todesbescheinigung
  3. Identitätsnachweis des Antragstellers

    • Personalausweis oder Reisepass
  4. Bestattungsunterlagen

    • Bestattungsvoranmeldung oder Überführungsvertrag (falls bereits vorhanden)
  5. Zusätzliche Dokumente bei bestimmten Zielländern

    • Je nach Land können weitere Bescheinigungen erforderlich sein (z. B. nach dem internationalen Abkommen von Berlin)

Tipp: Prüfen Sie vorab, ob das Zielland spezifische Anforderungen stellt (z. B. Apostille oder Legalisation).


Bearbeitungsdauer und Gebühren

Die Bearbeitung Ihres Antrags nimmt in der Regel 3 bis 5 Werktage in Anspruch.

Für die Ausstellung des Leichenpasses werden Gebühren gemäß der aktuellen Gebührenordnung erhoben.