Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG
Warum ist die Infektionsschutzbelehrung wichtig?
Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist für alle Personen verpflichtend, die in der Lebensmittelbranche arbeiten oder arbeiten möchten. Sie vermittelt grundlegende Hygieneregeln und Infektionsschutzmaßnahmen, um die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schützen. Die Teilnahmebestätigung ist Voraussetzung für Ihre Tätigkeit in Gastronomie, Küchen, Kitas, Schulen oder der Lebensmittelproduktion.
Wer braucht die Belehrung?
Die Infektionsschutzbelehrung betrifft folgende Personengruppen:
- Gastronomie: Köchinnen/Köche, Servicekräfte, Barpersonal
- Küchenmitarbeiter: In Restaurants, Cafés, Kantinen oder Gemeinschaftsverpflegung
- Kitas & Schulen: Hauswirtschaftskräfte, Köchinnen/Köche, Betreuungspersonal
- Lebensmittelproduktion: Mitarbeiter in Molkereien, Bäckereien, Fleischereien oder Großküchen
- Schülerpraktikanten & Saisonkräfte: Auch bei kurzfristiger Tätigkeit in diesen Bereichen
Was müssen Sie zum Termin mitbringen?
Für die Belehrung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (zur Identitätsprüfung)
- Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)
Ablauf der Belehrung
- Dauer: Ca. 1 Stunde
- Format: Präsenztermin im Gesundheitsamt Mecklenburgische Seenplatte
- Inhalt: Hygienegrundlagen, Infektionsschutz, rechtliche Vorgaben
- Abschluss: Teilnahmebestätigung (wird für Ihren Arbeitgeber benötigt)
Termin buchen – so geht’s!
- Terminanfrage: per E-Mail: ifsg.belehrung@lk-seenplatte.de
- Bestätigung: Sie erhalten eine Terminbestätigung per E-Mail.
- Teilnahme: Erscheinen Sie pünktlich mit den erforderlichen Unterlagen.
Häufige Fragen
- Kosten: Die Belehrung ist gebührenpflichtig
- Gültigkeit: Die Teilnahmebestätigung gilt in der Regel unbefristet, sofern keine neuen rechtlichen Vorgaben vorliegen.
- Sprache: Die Belehrung wird in deutscher Sprache durchgeführt.