Ihre Meldepflicht im Überblick
Als Angehöriger eines Heilberufs oder Betreiber einer medizinischen Einrichtung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unterliegen Sie bestimmten Meldepflichten gemäß dem Öffentlichen Gesundheitsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern (ÖGDG M-V) sowie den Vorschriften für Medizinalfachberufe. Diese Meldepflichten dienen der statistischen Erfassung und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.
Wer ist meldepflichtig? Die Meldepflicht betrifft folgende Berufsgruppen und Einrichtungen:
- Ärzte (Human-, Zahnmedizin)
- Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Heilpraktiker
- Pflegekräfte (z. B. examinierte Pflegekräfte, Pflegefachkräfte)
- Hebammen
- Angehörige anderer Gesundheitsfachberufe, z. B.:
- Ergotherapeuten
- Logopäden
- Physiotherapeuten
- Podologen
- Diätassistenten
- Betreiber von medizinischen Einrichtungen, z. B.:
- Arztpraxen
- Zahnarztpraxen
- Psychotherapiepraxen
- Krankenhäuser
- Pflegeheime
- Medizinische Versorgungszentren
Warum führen wir diese Statistik?
Die statistische Erfassung der im Landkreis tätigen Heilberufe und Gesundheitsfachberufe dient mehreren wichtigen Zwecken:
- Qualitätssicherung im Gesundheitswesen: Durch die Erfassung können wir sicherstellen, dass alle Berufsangehörigen über die erforderliche Qualifikation verfügen und ihre Tätigkeit ordnungsgemäß ausüben.
- Planung und Steuerung der Gesundheitsversorgung: Die Daten helfen uns, die medizinische Versorgung im Landkreis bedarfsgerecht zu planen und Engpässe oder Überversorgungen frühzeitig zu erkennen.
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Die Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben (§§ 13–15 ÖGDG M-V, Heilberufsgesetze M-V). Die Meldungen ermöglichen die Kontrolle der Berufsausübung und die Einhaltung der Berufsordnungen.
- Transparenz und öffentliche Gesundheit: Die Statistik trägt zur Transparenz im Gesundheitswesen bei und unterstützt Maßnahmen zur Förderung der öffentlichen Gesundheit.
So melden Sie Ihre Daten
Um Ihre berufliche Tätigkeit oder die Ihrer Einrichtung korrekt zu erfassen, müssen Sie Änderungen unverzüglich melden. Dazu gehören:
- Aufnahme einer neuen Tätigkeit
- Änderung Ihrer beruflichen oder persönlichen Daten (z. B. Adressänderung, Facharztanerkennung)
- Beendigung der Berufsausübung
Meldefristen Bitte beachten Sie die gesetzlichen Fristen:
- Änderungen müssen innerhalb von 4 Wochen nach Eintreten gemeldet werden.
Ansprechpartner im Gesundheitsamt Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
- E-Mail: medizinalverwaltung@lk-seenplatte.de
- Telefon: [0395 57087 7777 (Mo–Do 8:00–16:00 Uhr, Fr 8:00–12:00 Uhr)