Sport- und Prüfungsbefreiungen: Wann Hausarzt, wann Amtsarzt ?

Sport- und Prüfungsbefreiungen können für Schülerinnen, Schüler und Studierende notwendig werden, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen eine Teilnahme unmöglich machen. Doch wer stellt die Befreiung aus – der Hausarzt oder der Amtsarzt? Und welche Schritte sind erforderlich? Das Gesundheitsamt Mecklenburgische Seenplatte gibt Ihnen hier die wichtigsten Informationen.

Wann ist der Hausarzt zuständig?

In den meisten Fällen reicht ein Attest des Hausarztes aus, um von Sport oder Prüfungen befreit zu werden. Dies gilt insbesondere bei:

  • Leichten akuten Erkrankungen (z. B. Erkältung, Grippe)
  • Vorübergehenden Verletzungen (z. B. gebrochener Arm)
  • Chronischen Erkrankungen, die keine langfristige Befreiung erfordern

Hinweis: Das Attest sollte klar darlegen, welche Einschränkungen vorliegen und wie lange diese bestehen. Es muss auf dem offiziellen Formular der Schule oder des Bildungsträgers vorgelegt werden.


Wann ist der Amtsarzt zuständig?

In bestimmten Fällen ist jedoch ein amtsärztliches Attest erforderlich. Dies betrifft insbesondere:

  • Langfristige oder schwere Erkrankungen (z. B. schwere Depressionen, chronische Schmerzsyndrome)
  • Behinderungen, die eine dauerhafte Anpassung des Lehrplans erfordern
  • Zweifel an der Richtigkeit eines hausärztlichen Attests
  • Wenn die Schule oder der Bildungsträger explizit ein amtsärztliches Attest verlangt

Ablauf: Ein amtsärztliches Attest wird vom Gesundheitsamt Mecklenburgische Seenplatte ausgestellt. Hierfür ist in der Regel eine Untersuchung durch einen Amtsarzt notwendig.


Zuständigkeiten und Fristen

MaßnahmeZuständigFrist/Hinweis
Hausärztliches Attest Hausarzt Bei leichten oder vorübergehenden Erkrankungen.
Amtsärztliches Attest Gesundheitsamt Bei schweren/chronischen Erkrankungen oder auf Anforderung der Schule.
Antragstellung Schule/Bildungsträger Mindestens 4 Wochen vor der Prüfung oder Sportveranstaltung einreichen.
Kontakt Gesundheitsamt Mecklenburgische Seenplatte

Was müssen Sie tun?

  1. Kontaktieren Sie zunächst Ihren Hausarzt, um abzuklären, ob ein hausärztliches Attest ausreicht.
  2. Reichen Sie das Attest bei der Schule oder dem Bildungsträger ein, um die Befreiung zu beantragen.
  3. Falls ein amtsärztliches Attest erforderlich ist, vereinbaren Sie einen Termin beim Gesundheitsamt Mecklenburgische Seenplatte.
  4. Achten Sie auf die Fristen – Anträge sollten frühzeitig gestellt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Wichtige Hinweise

  • Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Unterlagen (ärztliche Atteste, Schulbescheinigungen) bereit.
  • Nachweise: Bei langfristigen Befreiungen können regelmäßige Aktualisierungen des Attests erforderlich sein.
  • Rechtliche Grundlagen: Die Befreiung erfolgt nach den Vorgaben des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und den Richtlinien der Bildungsinstitutionen.