Anmeldung und Datenerhebung: Tätigkeitsausübung in den Heil- und Pflegeberufen (nach Art. 10 GDG)

Wer im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte selbstständig oder als Angestellter einen Heil- oder Pflegeberuf ausübt, ist gesetzlich verpflichtet, den Beginn, die Änderung oder die Beendigung dieser Tätigkeit unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden.

Warum werden diese Daten erhoben? Die Erfassung basiert auf Artikel 10 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG). Sie dient dem Gesundheitsamt dazu, die Berufsaufsicht ordnungsgemäß wahrzunehmen, die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen und die Qualität der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung im Landkreis sicherzustellen. Zudem ermöglichen die Daten im Katastrophen- oder Pandemiefall eine schnelle Koordinierung von medizinischem Fachpersonal.

Die Datenerhebung ist online möglich:  Anzeige Tätigkeitsausübung Heil- / Pflegeberuf