Gutachten und Förderung

Förderung für Ihr Kind? Der KJGD hilft mit Gutachten zu Entwicklungsauffälligkeiten und passenden Fördermöglichkeiten im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Wann ist ein Gutachten sinnvoll?

Ihr Kind zeigt Auffälligkeiten in der Entwicklung – beim Sprechen, Bewegen, Lernen oder im sozialen Verhalten? Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst (KJGD) des Gesundheitsamts Mecklenburgische Seenplatte unterstützt Sie mit einem medizinisch-pädagogischen Gutachten. Dieses Gutachten ist die Grundlage, um passende Förderangebote zu beantragen – sei es eine Frühförderung, ein Kita-Integrationsplatz oder Eingliederungshilfe.

Typische Anzeichen für ein Gutachten: ✔ Verzögerte Sprachentwicklung oder Sprachstörungen ✔ Motorische Schwierigkeiten (z. B. Ungeschicklichkeit, Gleichgewichtsprobleme) ✔ Schwierigkeiten in der Konzentration oder im Lernverhalten ✔ Auffälliges Sozialverhalten (z. B. extreme Schüchternheit, Aggression) ✔ Verdacht auf eine Behinderung oder Entwicklungsstörung

Wichtig: Ein Gutachten ist freiwillig und kostenlos. Es dient ausschließlich Ihrer Orientierung und der Planung von Hilfen – ohne Druck oder bürokratische Hürden.


Wie erhalte ich ein Gutachten vom KJGD?

Sie können sich direkt an den KJGD wenden – oder die Kita/Schule kann eine Empfehlung aussprechen. Der Ablauf ist einfach und transparent:

1. Kontakt aufnehmen

📞 Telefonisch oder per E-Mail melden Sie sich beim Gesundheitsamt Mecklenburgische Seenplatte unter kinder.gesundheit@lk-seenplatte.de oder telefonisch ☎ 0395 570 87 – 7777 (Mo–Do, 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr) 

2. Erstgespräch & Unterlagen

Im ersten Gespräch klären wir:
✅ Welche Auffälligkeiten bestehen?
✅ Welche Schritte sind bereits unternommen worden? (z. B. Logopädie, Ergotherapie)
✅ Welche Fragen oder Sorgen haben Sie?

Bitte bringen Sie mit:

  • U-Untersuchungsheft
  • Entwicklungsberichte aus Kita/Schule (falls vorhanden)
  • Vorherige Therapieberichte

3. Untersuchung durch den KJGD

Ein ärztliches oder psychologisches Team führt eine kindgerechte Untersuchung durch:
🔍 Beobachtung von Spiel, Sprache, Motorik und Verhalten
📝 Standardisierte Tests (z. B. Sprachscreening, Intelligenz- oder Konzentrationstests)
💬 Gespräch mit Ihnen über Stärken und Herausforderungen Ihres Kindes

Dauer: Ca. 1–2 Stunden | Ort: im Gesundheitsamt

4. Gutachten & Empfehlungen

Innerhalb von 4–6 Wochen erhalten Sie ein verständliches Gutachten mit:
📌 Feststellung des Entwicklungsstands und Förderbedarfs
📌 Konkrete Empfehlungen für passende Hilfen (z. B. Frühförderung, Therapieplatz)
📌 Hinweise zu Antragsverfahren (z. B. bei der Eingliederungshilfe)

Tipp: Das Gutachten können Sie bei Anträgen an andere Stellen (z. B. Jugendamt, Sozialamt) einreichen – es beschleunigt oft die Bewilligung!


Welche Fördermöglichkeiten gibt es nach dem Gutachten?

Das Gutachten ist Ihr Schlüssel zu passgenauer Unterstützung. Je nach Befund kommen unterschiedliche Hilfen infrage:

🔹 Frühförderung (0–6 Jahre)

Für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen:
Heilpädagogische Förderung (z. B. bei Sprachstörungen)
Physiotherapie oder Ergotherapie
Psychologische Beratung 📍 Anbieter: Frühförderstellen, Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) 💡 Antrag: Über das Jugendamt (Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII)

🔹 Eingliederungshilfe (ab 6 Jahren)

Für Kinder mit dauerhaften Behinderungen oder seelischen Beeinträchtigungen:
Schulbegleitung (z. B. bei Autismus oder ADHS)
Therapieplatz (Logopädie, Ergotherapie)
Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Rollstühle) 📍 Zuständig: Sozialamt des Landkreises 💡 Antrag: Formlos möglich – der KJGD unterstützt Sie bei der Begründung.

🔹 Kita-Integrationsplatz

Für Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Kita:
Kleinere Gruppen mit pädagogischer Zusatzbetreuung
Individuelle Förderung durch Fachkräfte 📍 Anfrage: Über die Kita-Leitung oder das Jugendamt 💡 Voraussetzung: Gutachten des KJGD bestätigt den Bedarf.

🔹 Schulische Förderung

Für Kinder im Schulalter:
Sonderpädagogische Förderung (z. B. in Förderschulen oder inklusiven Klassen)
Nachteilsausgleiche (z. B. längere Bearbeitungszeit bei Tests) 📍 Zuständig: Schulamt oder zuständige Schule 💡 Hinweis: Das Gutachten des KJGD wird bei der Ausschussentscheidung berücksichtigt.